Die räumliche Zuordnung erfolgt grundsätzlich am betroffenen Geschäftssitz von Mandanten. Befindet sich der Mandantensitz außerhalb von Deutschland oder das behandelten Sachproblem räumlich in weiter Distanz vom Mandantensitz, dann erfolgt die Zuordnung zum zuständigen Gerichtsbezirk.
Das Merkmal "Umfang des Engagements" kann die Ausprägung "kein", "gering", "erheblich" und "sehr erheblich" annehmen. Das Merkmal wird hierbei argumentativ anhand der Indikatoren "Umsatzvolumen", "Zeitaufwand der Sache", "Anzahl der Termine vor Ort", "Anzahl der verschiedenen Sachen in der Region", "politische Bedeutung" sowie "Visibilität/Publizität" zugeordnet. Dies erfolgt auf Grundlage des Berichtes der letzten drei Jahre vor Erstellung der Datensammlung, mit deutlicher Gewichtung zugunsten des letzten Jahres.