"Ein Kompromiss ist nur gerecht und brauchbar, wenn beide Parteien gleich zufrieden sind."
(Henry Kissinger, * 1923, US-Außenminister (1973-1977))

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Füßer & Kollegen erklärt 2012 zum "Jahr des Musterverfahrens für die Klärung der Kita-Misere in Leipzig"

Stand: 27. April 2012


Alle berufstätigen oder sonst (wie: zumeist) vielbeschäftigten Eltern von kleinen Kindern kennen es: Mag die Suche nach einer passenden Tagesmutter ein noch überschaubares Abenteuer sein, führt die Suche nach einem passenden Kita-Platz in Leipzig in etwas, was man durchaus als Kombination aus einem Hürdenlauf und einem Dschungelcamp bezeichnen kann. Häufiges Klinkenputzen bei mehr oder minder ge- bis überforderten Kita-Leitungen ist das Mindeste, was man bis zum erfolgreichen Abschluss der Suche durchzustehen hat; die fast jedem geläufigen Anekdoten über Bewerbungsgespräche der schon bedenklicheren Seiten (von B…. wie „Betteln“ bis B wie „Beitrag, wie man sich ins Kita-Leben wird einbringen können…“) schildern die eher dunkleren Seiten nicht klar geregelter und v.a. intransparenter Verfahren.


Auch das so genannte Zentrale Kita Portal in Leipzig (https://www.meinkitaplatz-leipzig.de) bringt insofern keinen wirklichen Fortschritt, zumal der Anspruch, hierüber ein entsprechend zentralisiertes, transparentes und faires Verfahren für die Kitaplatzvergabe in den von der Stadt Leipzig organisierten bzw. von ihr kontrollierten Einrichtungen noch nicht einmal erhoben wird.


Im Rahmen der Klage einer berufstätigen Mutter hat sich die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig der Sache nach hinter die schon vor längerer Zeit von Füßer geäußerte Kritik an der Kita-Platzvergabe in Leipzig gestellt, insbesondere auch was das Thema "Kita-Portal im Internet" angeht.
Wie die Leipziger Volkszeitung berichtete, machte die Vorsitzende Richterin Braun in der mündlichen Verhandlung vom 16. Juni 2011 sehr deutlich, dass die bisherige Praxis grob rechtwidrig sei. In der Urteilsbegründung heißt es denn auch:


„§ 24 Abs. 3 Nr. 2a i.V.m. § 24a Abs. 3 Nr. 1a SGB VIII vermittelt bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen zwar einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, jedoch nicht das Recht auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung, worauf die Beklagte zu Recht hinweist. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Anspruch des berechtigten Kindes bereits dann erfüllt ist und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe seiner Verpflichtung bereits dann genügt hat, wenn er einen Betreuungsplatz fernab der Wohnung des zu betreuenden Kindes zuweist. Auch hat das den Antrag stellende Kind bei rechtzeitiger Antragstellung (§ 4 Satz 2 SächsKitaG) einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Begehren auf Zuweisung eines Platzes in einer konkreten Einrichtung. Hierzu bedarf es ermessensleitender Kriterien, die insbesondere die gesetzlichen Vorgaben § 24 Abs. 3 Nr. 2a i.V.m. § 24a Abs. 3 Nr. 1a SGB VIII beachten. Diesen Anforderungen genügt das bisherige Vergabesystem der Beklagten offensichtlich nicht.“


In der Ausgabe vom 31. Mai 2010 hatte die LVZ ausführlich zu Füßers Standpunkt berichtet. In dem Artikel heißt es:


„Er fordert, dass alle frei gemeldeten Plätze nach bekannten, sachgerechten und vor allem nachvollziehbaren Kriterien unter den Bewerbern vergeben werden - ähnlich wie bei Studienplätzen in gefragten Fächern. Berufsaubildung, Erwerbsarbeit, Studium, besonderer Förderbedarf könnten solche Kriterien sein, die vom Stadtrat festgelegt werden müssen. Auch Geschwisterkind, Wohn- beziehungsweise Arbeitsplatznähe sollten beachtet werden.


[...]


Dann wäre es nur fair und eines Rechtsstaates würdig, wenn alle, die nicht berücksichtigt werden können, einen Bescheid erhalten, in welchem ihnen die Gründe erklärt werden', ergänzt der Fachanwalt. Wer abgelehnt wid, könne dies dann von einem Gericht überprüfen lassen."


Füßer & Kollegen wird sich ab Beginn 2012 nun nachdrücklich des Themas annehmen. Betroffene sind eingeladen, sich unserer Sache anzuschließen. „Unsere Sache“, dass sind folgende – auch durchaus: (sozial-) politischen, aber schlicht verwaltungspraktische – Forderungen:

  • Vergabe aller vakant werdenden Kitaplätzen nach klaren, transparenten, vorher kommunalpolitisch verbindlich (Gemeinde- oder Stadtrat) festgelegten Kriterien;
  • Festlegung der Kriterien unter Berücksichtigung sozialer Aspekte, Wohn- und/oder Arbeitsplatznähe, vorhandenen Geschwisterkindern, nötigenfalls: vorhandener Wartezeit;
  • Einbeziehung aller öffentlich – direkt oder (wie häufig ansonsten): durch Subventionen für Bau- und oder Betriebskosten - finanzierten Einrichtungen in die öffentlich kontrollierte Kitaplatzvergabe
  • Vergabe von Kitaplätzen in Kommunen mit mehreren einbezogenen Einrichtungen nach einem einheitlichen Verfahren unter Berücksichtigung von Präferenzen der Eltern für die Kitaplatzwahl;
  • Sicherstellung effektiven Rechtsschutzes in Widerspruchs- und nachfolgenden Gerichtsverfahren, schon durch geeignete Synchronisierung der Zuweisungsentscheidungen gegenüber den Eltern und die Gestaltung der Betreuungsverträge für die erfolgreichen Bewerber.


Ende 2011 haben wir uns intern – im Rahmen der bei uns regelmäßig stattfindenden internen Diskussionsveranstaltung – dem Thema gewidmet; die Folien zu dem dazu von Rechtsanwältin Wolfrum gehaltenen Impulsreferat stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wie man der unten gelinkten Pressemitteilung entnehmen kann, sehen wir unsere Forderung durchaus auch als politische Forderung, haben sie entsprechend publik gemacht, z. B. auch in Leipzig (vgl. dazu die an OBM Jung und an alle Leipziger Stadtratsfraktionen gesendeten Forderungsbriefe).

Der eingangs zitierte Fall zeigt es (die Klage, die dem Verwaltungsgericht Gelegenheit zur Äußerung gab, war unzulässig, wirklich entscheiden musste das Gericht also nicht): Man kann hier, geht es um gerichtlichen Rechtsschutz oder seine Vorbereitung, einiges falsch machen. Um nichts anbrennen zu lassen, sollten schon im Vorfeld unbedingt einige Maßgaben beachtet werden. Ein entsprechendes Hinweisblatt und ein Formular für eine – in jedem Fall: auch zu platzierende – passende Kita-Anmeldung finden Sie hier. Betroffene, die hier nicht schon im Ansatz alles falsch gemacht haben und noch rechtzeitig kommen (vgl. auch dazu das Hinweisblatt), sind herzlich eingeladen, sich bei uns zu melden, wenn es klemmt. Wir planen hier, notfalls mit Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsschimmel des Jugendamtes der Stadt Leipzig hier gehörig auf die Sprünge zu helfen.

Auch mit ihren Aktivitäten seit Ende Januar 2012 – wir hatten Mitte Januar mit unserer Kampagne begonnen – stellt sich die Stadt Leipzig selbst wieder ein eher mäßiges Zeugnis aus. Namenspartner Füßer zu der diesbezüglichen Verlautbarung der Stadt Ende April (vgl. unten Materialien):

 

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die Stadt endlich den gesetzlich verankerten Handlungsauftrag für eine gerechte Verteilung und damit in einer Stadt dieser Größe notwendig zentralen Vergabe der knappen Ressource Krippenplätze angenommen hat. Wir hoffen, sie findet zu einer brauchbaren Praxis. Allerdings frustriert, wozu die Stadt gerade keine Stellung nimmt: Offenbar soll es für die Kindergartenplätze der ab 3-Jährigen mit bereits bestehendem Rechtsanspruch auf einen Platz bei der chaotischen Vergabepraxis bleiben und dies, obwohl bekannt ist, dass jedenfalls bezogen auf bestimmte Stadtteile sowie Einrichtungen die Nachfrage das Angebot an Plätzen erheblich überschreitet. Wahrscheinlich gilt ein weiteres Mal, dass diese Verwaltung ohne gerichtliche Nachhilfe nicht in der Lage ist, selbst elementare Aufgaben ordentlich zu erledigen und dies trotz der schon Mitte 2011 ausgesprochenen Mahnungen des Verwaltungsgerichts“.

 

Er deutet an, Füßer & Kollegen werde in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Fortbildungsinstitut in Bälde für lernwilligere Kommunalverwaltungen ein Seminar zum Thema anbieten. Dort könnten die Kommunen sich darüber informieren, wie in Zeiten zu großer Versprechungen der Mangel an Krippen- und Kitaplätzen rechtlich unbedenklich bzw. „gerichtsfest“ und zugleich kommunalpolitisch transparent im Sinne der von uns formulierten Forderungen verwaltet werden könne. Natürlich werde auch über die rechtlichen Grenzen anderer Akzentsetzungen informiert, insbesondere was die Gewichtung der Kriterien für die Vergabe von Plätzen angehe.

 Materialien

 Presseresonanz