Wenn eine Idee nicht zuerst absurd erscheint, taugt sie nichts“ (Albert Einstein, 1979-1955, Physiker, Pazifist, und Sozialist)

Die Möglichkeiten zur Effektivierung des Erörterungstermins, im Rahmen des geltenden Rechts

von Klaus Füßer und Lars Kindler

 

zur Veröffentlichung angenommen in der Zeitschrift „Umwelt- und Planungsrecht“ (UPR)

 

Der Erörterungstermin gerät bei komplexen und kontrovers diskutierten Großvorhaben an seine Grenzen. Im Zuge der Beschleunigungsdebatte hat der Gesetzgeber in den Fachgesetzen Regelungen eingeführt, die es in das Ermessen der Behörde stellen auf den Erörterungstermin zu verzichten. Die Autoren zeigen in ihrem Beitrag, woran sich die Behörde bei ihrer Verzichtsentscheidung zu orientieren hat und welche weitere Gestaltungsmöglichkeit um den gänzlichen Verzicht auf den Erörterungstermin verbleibt.

 

Die ungekürzte Urfassung der Publikation stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.