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Der Schutz großräumiger Ensembles über § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz: Rechtsprechungspraxis, Reichweite, Grenzen und Detailsvon Klaus Füßer und Matthias Buchenveröffentlicht in den „Niedersächsischen Verwaltungsblättern“ (NdsVBl.), Heft 10/2012, S. 257 ff. Stand: 1. Oktober 2012
Das Denkmalrecht schützt neben dem Einzeldenkmal auch größere Sachzusammenhänge, verbreitet „Ensemble“ genannt. Der Beitrag widmet sich der niedersächsischen Regelung, untersucht sie auf ihren Regelungsgehalt und gibt eine Rechtsprechungsübersicht. Dabei wird anhand verschiedener Beispiele auch auf die Frage eingegangen, wie „großflächig“ der Schutz von Sachgesamtheiten verstanden werden kann. Berücksichtigung müssen in diesem Zusammenhang auch Bodendenkmäler finden. In verfahrensrechtlicher Hinsicht werden Hinweise dazu gegeben, wie eine Inventarisierung von Ensembles vorgenommen werden sollte. |