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Klaus FüßerDer Umfang der fortgeltenden "Gewährträgerhaftung" zugunsten der öffentlichen Kreditinstitute: Beschränkte Ausfallbürgschaft ohne Gewähr der sofortigen Erfüllungveröffentlicht in "Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft" (ZBB), Heft 4/ 2002, S. 73 ff.Mit einem aktuellen Beitrag schaltet sich Rechtsanwalt Klaus Füßer in die derzeit zwischen EU-Kommission, Bundesregierung und den einzelnen Bundesländern geführte Diskussion um den Fortbestand der sogenannten "Gewährträgerhaftung" zugunsten der öffentlichen Sparkassen und Kreditinstitute ein. |