Die Trennung von Gewässerbenutzung und wasserbaulichen Anlagen im Sächsischen Wasserrecht
Das Wasserhaushaltsgesetz kennt ein Zulassungsregime für Gewässerbenutzungen (sogleich I.) und ein Rechtsregime für wasserbauliche Anlagen (sodann II.). Beide Rechtsregime stehen grundsätzlich selbstständig und überschneidungsfrei nebeneinander (daraufhin III.1.). Wollen die sächsischen Wasserbehörden einer wasserrechtlichen Gestattung Inhalts- und Nebenbestimmungen beifügen oder gegen Verstöße in einem dieser Rechtsregime vorgehen, müssen sie diese Trennung für ein rechtskonformes Verwaltungshandeln berücksichtigen (abschließend IV.).
20 Jahre Partnerschaft & 25 Jahre gelebte Kanzleigeschichte
Bei Füßer & Kollegen gibt es in diesem Jahr gleich drei besondere Anlässe zum Feiern: Zwei Partner blicken auf 20 Jahre Kanzleizugehörigkeit zurück, unsere Büroleitung Sandra Karnahl auf beeindruckende 25 Jahre. Diese Jubiläen stehen für Beständigkeit, Vertrauen und die Menschen, die unsere Kanzlei über viele Jahre hinweg mit ihrem Einsatz, ihrem Können und ihrer Persönlichkeit geprägt haben.
Stellungnahme zum Entwurf eines Staatsmodernisierungsgesetzes: Sicherung des Wirtschaftsstandorts Sachsen
Am 14. August 2026 haben wir uns mit einer ausführlichen Stellungnahme an die Sächsische Staatskanzlei gewandt und zum Referentenentwurf des „Ersten Sächsischen Gesetzes zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung" Position bezogen. Die Initiative dazu kam aus unserer eigenen Praxis: Als seit fast 30 Jahren im öffentlichen Recht tätige Kanzlei erleben wir immer wieder, wie Investitionsvorhaben in Sachsen an hausgemachten, unnötig bürokratischen Regelungen scheitern. Die Stellungnahme erfolgte ohne Mandatierung, allein aus der Erfahrung unserer derzeit elf Berufsträger.