Unser Ziel ist es, qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen mit einem ergebnisorientierten und praktischen Ansatz anzubieten.

Als anwaltliches Dienstleistungsunternehmen

bieten wir unseren Klienten maßgeschneiderte Lösungen bei der rechtlichen Gestaltung, dem außergerichtlichen Konfliktmanagement sowie unvermeidlichen Gerichtsverfahren oder stehen einfach als strategische oder taktische Berater zur Verfügung.

Neues Leben für alte Rechte

In den vergangenen Jahren hat die Sächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit wesentliche Streitfragen rund um Altrechtsfeststellungsbescheide erstmals beantwortet oder gänzlich neu bewertet. Bei einer Analyse der Rechtsprechung fällt auf, dass sich am Sächsischen Oberverwaltungsgericht ab 2021 und am Verwaltungsgericht Chemnitz ab 2025 eine neue Rechtsprechungslinie etabliert hat, die deutlich mehr Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber schafft. Dass diese Änderung der Spruchpraxis zeitlich mit personellen Änderungen der maßgeblichen Spruchkörper am Sächsischen Oberverwaltungsgericht (Neue Präsidentin des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts) sowie dem Verwaltungsgericht Chemnitz zusammenfällt, ist schwerlich ein Zufall.

Die Bau-Turbo-Novelle des Baugesetzbuchs – neue Möglichkeiten für Kommunen

Mit dem am 29. Oktober 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung hat der Bundesgesetzgeber das Baugesetzbuch in wesentlichen Teilen novelliert. Die Neuregelungen werden gemeinhin als „Bau-Turbo" bezeichnet und zielen darauf ab, die Genehmigung dringend benötigter Wohnbauvorhaben spürbar zu beschleunigen und zu vereinfachen. Kern der Reform ist eine zeitlich bis zum 31. Dezember 2030 befristete Abweichungsmöglichkeit von bauplanungsrechtlichen Vorschriften – auch von bestehenden Bebauungsplänen –, ergänzt um erweiterte Befreiungstatbestände und eine neue gemeindliche Zustimmungsregelung. 

Gutachten zur Erforderlichkeit von Durchgängigkeitsmaßnahmen

Gerade gegenüber Wasserkraftanlagen werden vielfach Durchgängigkeitsanordnungen gemäß § 34 WHG getroffen. Angesichts der hohen Kosten für Fischwechselanlagen stellt dies gerade kleinere Anlagen an den Rand der Unwirtschaftlichkeit. Im Auftrag der Bayerischen Industrie- und Handelskammer haben Füßer & Kollegen die Grenzen solcher Durchgängigkeitsanordnungen in einem Gutachten untersucht.